Die Haltung gebietsfremder Krebse in Aquarien ist in der Schweiz schon seit über hundert Jahren verboten. In neuerer Zeit, am 1. September 2008, wurden die Haltung von Rotwangen-Schmuckschildkröten und ab dem 20. August 2013 die Pflege der Apfelschnecken der Gattung Pomacea verboten.
Die EU-Kommission hat nun, am 13. Juli 2016, ebenfalls eine Liste mit 37 invasiven Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht, für die ab sofort ein Handels- und Importverbot gilt. Ein Erwerb durch Hobbyhalter, Zoos, Garten- und Teichbesitzer ist nicht mehr möglich. Tiere, die sich bereits in menschlicher Obhut befinden, dürfen weiter gehalten werden, jegliche Reproduktion ist jedoch verboten. Die Liste dieser invasiven Tier- und Pflanzenarten finden Sie hier: liste_invasive_pflanzenarten.pdf
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